Informationen zur Schadenabwicklung !
Vom Sturmschaden über Kasko bis hin zur Haftpflicht Abwicklung
Diese Auflistung dient für Sie als Information, wie ein Kfz-Schaden abgewickelt wird, was wir (Fa. 2Rad-Börse-Werkstatt) für Sie erledigen und wir Ihnen bei der Versicherungsabwicklung helfen können.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Versicherungsschäden:
HAFTPFLICHT: Der Unfallgegner ist schuld am Ereignis. – Sie stellen Forderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung.
KASKO: Sie selber, ein unbekannter Gegner oder sonstige versicherte Ereignisse sind schuld am Schaden – Sie stellen Forderungen an Ihre eigene Versicherung.
Was benötigen wir vor der Abwicklung:
HAFTPFLICHT
Beschädigtes Fahrzeug, Zulassungsschein, Schlüssel, unterfertigter Unfallbericht, Arbeitsauftrag unterschrieben vom Zulassungsbesitzer und Zession unterschrieben vom Zulassungsbesitzer.
Versicherungsdaten des Gegners: Kennzeichen,Versicherungsanstalt, Polizzen- oder Schadennummer und Schadendatum.
KASKO
Beschädigtes Fahrzeug, Zulassungsschein, Schlüssel, Arbeitsauftrag unterschrieben vom Zulassungsbesitzer und Zession unterschrieben vom Zulassungsbesitzer.
Ihre Versicherungsdaten: Versicherungsanstalt, Polizzen- oder Schadennummer und Schadendatum.
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Vom Fahrzeughalter zu erledigen:
HAFTPFLICHT
Der Unfallgegner muss den Schaden seiner Versicherung melden. Verrechnung von: Schmerzengeld, merkantile Wertminderung, beschädigte Bekleidung, Bergekosten, Anwalt usw.
KASKO
Eine Schadensmeldung an Ihre Kaskoversicherung schreiben (möglichst per Post / E-Mail), Führerscheinkopie des Lenkers und bei anzeigepflichtigen Schäden Anzeigebestätigung beilegen.
Was wir für Sie erledigen:
Abholung und Transport eines nicht mehr verkehrs- und betriebssicheren KFZ in die Werkstätte ist KOSTENPFLICHTIG und muß von Ihnen bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Begutachtung der Fahrzeuges, gegebenenfalls Vermessen des Rahmens.
Erstellung eines Kostenvoranschlages = Auflistung der zu erwartenden Reparaturkosten (Arbeitszeit und Ersatzteile, evtl. auch Lackierkosten, Vermessungskosten usw....)
Besichtigung des Fahrzeuges durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen
Regelmäßiges Telefonieren bzw. Online-Abfragen, um eine Stellungnahme des Schadensreferenten der Versicherung zu erhalten.
Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges nach Vereinbarung bzw. nach erfolgter Deckungszusage.
Gegebenenfalls Ankauf des beschädigten Fahrzeuges.
Direktverrechung der Reparatur mit der Versicherung !
Hindernisse, einer positiven Stellungnahme des Schadenreferenten zu erhalten:
HAFTPFLICHT
Fehlende Schadensmeldung des Gegners, Schwebendes Gerichtsverfahren (Personenschaden), Verschulden unklar, Fehlende Zeugenaussagen oder Polizeiprotokoll angefordert.
Vorschäden am Fahrzeug keine Polizze (bei neuen Verträgen) Anwalt ist eingeschaltet.
In diesen Fällen erfolgt eine vereinbarte Reparatur auf Ihre Kosten. Die Reparaturrechnung (und ev. sonstige Kosten wie Abschleppung, Garagierung, Mietfahrzeug usw.) ist bei Abholung des Fahrzeuges zu begleichen.
KASKO
Fehlende oder unklare Schadensmeldung, Keine Anzeige (bzw. Inhalt ?), Versicherungsprämie nicht bezahlt oder Keine Vertragsdeckung für das Ereignis
Vorschäden am Fahrzeug keine Polizze (bei neuen Verträgen) Anwalt ist eingeschaltet
In diesen Fällen erfolgt eine vereinbarte Reparatur auf Ihre Kosten. Die Reparaturrechnung (und evtl. sonstige Kosten wie Garagierung) ist bei Abholung des Fahrzeuges zu begleichen.
Erfahrungsgemäße Dauer einer Versicherungsabwicklung in WT (Werktagen):
Sind alle oben beschriebenen Hindernisse beseitigt, erfolgt eine positive Stellungnahme des Schadensreferenten (Reparaturfreigabe/Zahlungszusage/Deckungszusage).
Reparatur: Bestellung der benötigten Ersatzteile (auf die Lieferzeit der Ersatzteile haben wir keinen Einfluss, wir bestellen immer EXPRESS).
Reparatur: 1- 5 WT (Lackierungen und Sonderzubehör/Sonderwünsche können die Reparaturdauer verzögern.)
Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig (zur Zeit € 192 inkl. MwST), und ist bei Abholung des unreparierten Fahrzeuges zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Versicherung in der Regel nicht übernommen! Erfolgt eine Reparatur lt. Kostenvoranschlag oder es erfolgt ein Einkauf des beschädigten Fahrzeuges durch uns, übernehmen wir den Aufwand. Wir übergeben ein beschädigtes Fahrzeug NUR dem Fahrzeughalter/Auftraggeber!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wir verweisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.2rad-boerse-wkst.at oder im Geschäftslokal eingesehen werden können.