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- 2Rad-Börse Werkstatt -

§57a Begutachtung

Was wird überprüft?

Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

  • Bremsanlage und Lenkung
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
  • Umweltverträglichkeit
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Fenster, Spiegel, Beleuchtung
  • elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung

Ab den 01.März 2020 gelten für die Fahrzeugklasse L neue Begutachtungsfristen.

- 3 Jahre nach der ersten Zulassung,

- 2 Jahre nach der ersten Begutachtung und

- 1 Jahr nach der zweiten sowie jeder weiteren Begutachtung.

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Mängelliste

Kosten

- § 57a Überprüfung EUR 59,90 inkl. Mwst.

- § 57a Überprüfung EUR 39,90 inkl. Mwst (Service Aktionspreis)

Ein Ölwechsel bzw. die § 57a Überprüfung ist kein Service !


FixItEasy

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